Leinenpflicht vom 01.03. – 15.06.2022

Liebe Hundebesitzer,

in der Zeit vom 01.03.2022 bis zum 15.06.2022 während der “Brut- und Setzzeit” gilt wieder Leinen-Pflicht für alle Hunde in Feld- und Waldgemarkung der Städte Erbach und Michelstadt.

Auch die Stadt Michelstadt weist aktuell darauf hin, dass Hunde nur noch angeleint, an fester Leine max. 2 Meter und an flexibler Leine mit max. 10 Metern Länge geführt werden dürfen.

Auszug aus Paragraph 2 Abs 3 der “Gefahrenabwehrverordnung …”
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Kreisstadt
Erbach”

§ 2 Halten und Führen von Hunden
(3) Auf öffentlichen Verkehrsflächen, in der Wald- und Feldgemarkung sind Hunde so zu führen, dass sie sich ständig im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Hundeführers/der Hundeführerin aufhalten.
Vom 1. März bis 15. Juni sind Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine zu führen. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.
Sofern eine Leine mit einer Abrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge 10m zugelassen.
Einzelanordnungen nach der HundeVO Hessen bleiben davon unberührt.

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